Anlässlich der Verhandlung vom 8. August 2018 hat der Vertreter des Angeklagten erneut darauf hingewiesen, dass ihm die Mahnung vom 16. November 2017 nicht zugegangen sei. Das ergebe sich insbesondere aus dem Track & Trace, wo eine Zustellung am Schalter erwähnt werde. Bei A- Post Plus Sendungen erfolge keine Zustellung am Schalter, was sich anhand des Track & Trace-Auszugs betreffend Zustellung der Mahnung an -6- den Angeklagten zeigen lasse (vgl. Protokoll der Verhandlung vom 8. August 2018 [nachfolgend: Protokoll]). Das Gemeindesteueramt Q. hält fest, das Mahnverfahren sei ordnungsgemäss durchgeführt worden.