Mit einer A-Post Plus Sendung werde lediglich der Nachweis erbracht, dass diese durch das Gemeindesteueramt Q. aufgegeben worden und dass die Sendung bei der Poststelle in R. angekommen sei. Bei der A-Post Plus Sendung erfolge keine Übergabe der Sendung gegen Unterschrift. Wenn die Sendung in ein falsches Postfach gelegt werde, so sei für den Empfänger der Sendung nicht erkennbar, dass eine Zustellung erfolgt sei. Die vorliegende Sendung sei beim Vertreter nicht angekommen (Replik).