13. Mit E-Mail vom 12. September 2018 übermittelte der Angeklagte dem Spezialverwaltungsgericht den Einspracheentscheid betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2014. 14. Das Spezialverwaltungsgericht hat die Akten des Ordnungsbussenverfahrens 3-BU.2011.67 in Sachen des Angeklagten beigezogen. -4- Der Präsident zieht in Erwägung: I. 1. Massgebend für die Beurteilung der vorliegenden Anklage ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).