9. Mit E-Mail vom 6. Juni 2018 erkundigte sich das Spezialverwaltungsgericht beim Gemeindesteueramt Q. über die Rechtskraft der Veranlagung des Jahres 2016. 10. An der Verhandlung vom 8. August 2018 wurde der Vertreter des Angeklagten befragt. 11. Mit E-Mail vom 10. August 2018 wurde das Gemeindesteueramt Q. aufgefordert, dem Spezialverwaltungsgericht die Steuerakten des Angeklagten der Jahre 2014 und 2015 einzureichen. 12. Mit Eingabe vom 16. August 2018 wurden dem Spezialverwaltungsgericht die Steuerakten des Angeklagten des Jahres 2015 zugestellt.