Die Anklage geht von einem für die Busse relevanten Einkommen des Angeklagten von CHF 40'853.00 (rechtskräftig veranlagtes steuerbares Einkommen 2015) aus. Dies wurde dem Angeklagten mit Zustellung der Anklageschrift mitgeteilt. Der Angeklagte hat sich zum relevanten Einkommen nicht geäussert. Der Angeklagte musste gemäss Anklageschrift innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2011 bis 2015) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten (Nichtabgabe der Steuererklärung) bereits vier Mal gebüsst werden (2012, 2013, 2014, 2015). Im Jahr 2013 wurde zusätzlich eine Busse wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht (Aktenergänzung) ausgefällt.