Die Anklage geht von einem für die Busse relevanten Einkommen des Angeklagten von CHF 93'100.00 aus (letzte rechtskräftige Veranlagung nach Ermessen 2014). Dies wurde dem Angeklagten mit Zustellung der Anklageschrift mitgeteilt. Demgegenüber macht der Angeklagte ein Einkommen von CHF 3'846.00 geltend, welches mit der in der in der Zwischenzeit ausgefüllten Steuererklärung 2016 ausgewiesen sei. Dabei handelt es sich um ein Renteneinkommen der Ehefrau D.. Der Angeklagte macht geltend, er habe 2016 kein Einkommen erzielt. Mit der an der -8-