Es trifft zu, dass die Steuererklärung 2016 dem Gemeindesteueramt Q. am 24. April 2018 zugegangen ist (Aktennotiz vom 30. Juli 2018). Die letzte Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2016 endete jedoch am 6. November 2017. Damit ist zugestanden, dass die Steuererklärung 2016 erst nach Ablauf der letzten Mahnfrist eingereicht wurde.