10. Der Angeklagte ist der Verhandlung ferngeblieben. Hingegen wurde der Vertreter der Ehefrau, C. (Sohn), im Parallelverfahren 3-BU.2018.60 befragt. Kopien der Steuererklärungen 2016 und 2017 wurden zu den Akten genommen. Die im Verfahren der Ehefrau gewonnenen Erkenntnisse können auch im Verfahren des Angeklagten verwendet werden. -4- Der Präsident zieht in Erwägung: I. 1. Massgebend für die Beurteilung der vorliegenden Anklage ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).