"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." -3- 8. Mit Verfügung vom 31. Mai 2018 wurde der Angeklagte auf den 8. August 2018 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. 9. Das Spezialverwaltungsgericht hat beim Gemeindesteueramt Q. weitere Abklärungen vorgenommen (Aktennotiz vom 30. Juli 2018).