Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 90'400.00 sowie bei der zweiten Widerhandlung CHF 400.00. Diese Einsatzstrafe ist wegen der nicht befolgten Aufforderung zur Aktenergänzung im Jahr 2014 zu erhöhen. Die von der Vorinstanz beantragte Busse von CHF 420.00 ist daher insgesamt korrekt. Nachdem die beantragte Busse dem aktuellen Bussentarif entspricht, ist die von der Vorinstanz ausgefällte Busse von CHF 420.00 nicht zu beanstanden. Gründe für eine Reduktion der Busse sind keine ersichtlich. -9-