Der Angeklagte musste gemäss Anklageschrift innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2011 bis 2015) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten bereits zwei Mal gebüsst werden (2011, 2013). Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem Einkommen von CHF 35'000.00 sowie bei der dritten Widerhandlung CHF 400.00. 3.5. Die Busse wird dementsprechend auf CHF 400.00 festgelegt. Gründe für eine weitere Reduktion der Busse sind keine ersichtlich.