3.2. Die Anklage geht von einem für die Busse relevanten Einkommen des Angeklagten von CHF 66'253.00 (rechtskräftiges steuerbares Einkommen 2015) aus. Dies wurde dem Angeklagten mit Zustellung der Anklageschrift mitgeteilt. In der Zwischenzeit wurde die Veranlagung 2016 rechtskräftig, welche ein steuerbares Einkommen von CHF 66'500.00 ausweist.