1.4. Der Angeklagte bringt vor, er habe die Gemeinde um Hilfe gebeten, da er mit der schriftlichen Form der Steuererklärung überfordert sei. Des Weiteren habe er das Gemeindesteueramt mit einer schriftlichen Vollmacht ermächtigt, auf dem Sozialamt seine Daten einzusehen. Er lebe seit Oktober 2016 in einer begleiteten WG. Erst im Februar 2018 habe er sich wieder einen Computer kaufen können. Er werde innert zwei Wochen die Steuererklärung ausfüllen, sofern noch notwendig. Er habe nicht auf seine vollständigen Unterlagen zugreifen können, die beim C. in R. eingelagert seien.