1.3. Der Angeklagte wurde mehrfach gemahnt, zuletzt mit eingeschriebener Mahnung vom 18. Oktober 2017. Das Gemeindesteueramt Q. macht geltend, innert der gesetzten Frist sei keine Steuererklärung eingegangen. Der Angeklagte bringt vor, er habe die Steuererklärung 2016 eingereicht.