1.3.3. Das Gemeindesteueramt Q. hält fest, das Mahnverfahren sei ordnungsgemäss durchgeführt worden. Die Abgabe der Steuererklärung könne nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden. Insbesondere sei die Steuererklärung auch dann einzureichen, wenn nicht alle Unterlagen vorhanden seien, bzw. könnten diese bei Arbeitgebern, Versicherungen, Banken usw. nachgefordert werden.