9. Mit Schreiben vom 3. Mai 2018 hat das Spezialverwaltungsgericht dem Angeklagten mitgeteilt, dass eine allfällige Erhöhung der Busse in Betracht gezogen werden muss. 10. Der Angeklagte ist nicht zur Verhandlung erschienen. -4- Der Präsident zieht in Erwägung: I. 1. Massgebend für die Beurteilung der vorliegenden Anklage ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).