1.3.2. Der Angeklagte bringt vor, er habe die Steuererklärung 2016 eingereicht. Er sei mit dem Gemeindesteueramt Q. immer in Kontakt gestanden und dort mehrfach persönlich vorbeigegangen. Aufgrund seiner Scheidung und der Weigerung seiner Ehefrau, ihm wichtige Dokumente zur Verfügung zu stellen, habe er lange keine vollständige Steuererklärung einreichen können. Das Gemeindesteueramt Q. habe über seine Situation immer Bescheid gewusst. -6-