Die Anklage geht von einem für die Busse relevanten Einkommen des Angeklagten von CHF 159'442.00 (rechtskräftiges steuerbares Einkommen 2015) aus. Dies wurde dem Angeklagten mit Zustellung der Anklageschrift mitgeteilt. Unterdessen ist auch die Veranlagung 2016 mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 154'172.00 rechtskräftig geworden.