1.3.2. Der Angeklagte bringt vor, er habe wegen seines geschäftlich bedingten Auslandaufenthaltes in China die Steuererklärung 2016 nicht vollständig einreichen können. Da in China Google gesperrt sei, habe er "auf dem Steueramt angerufen und um ein paar Tage Verlängerung gebeten". Zudem habe er die Steuererklärung 2016 am 15. November 2017 - 15 Tage nach Ablauf der letzten Mahnfrist - eingereicht, weil er erst zu diesem Zeitpunkt über noch fehlende Belege verfügt habe. Das Regio Steueramt Q. hält dafür, das Mahnverfahren sei ordnungsgemäss durchgeführt worden. Der Angeklagte habe sich zwar aus China telefonisch gemeldet.