4. Mit Strafbefehl des KStA, Sektion Bezug, vom 10. November 2017 wurde dem Angeklagten eine Busse von CHF 700.00 (zuzüglich Staatsgebühr/Auslagen von CHF 65.00) auferlegt. 5. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Angeklagte mit Schreiben vom 5. Dezember 2017 Einsprache. 6. In seiner Stellungnahme vom 19. Dezember 2017 beantragte das Regio Steueramt Q. die Reduktion des Bussenbetrages. 7. Am 6. April 2018 erhob das KStA beim Spezialverwaltungsgericht gegen den Angeklagten folgende Anklage: