2. Mit Schreiben vom 12. September 2017 erstreckte das Regio Steueramt Q. die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2016 bis zum 31. Oktober 2017. Es hielt fest, dass keine weitere Frist mehr gewährt und keine weitere Mahnung erfolgen werde. Der Angeklagte wurde nochmals auf die Folgen im Unterlassungsfall (insbesondere Busse bis CHF 10'000.00) hingewiesen. 3. Da dem zuständigen Regio Steueramt Q. innert der Mahnfrist keine Steuererklärung zuging, wurde beim Steueramt des Kantons Aargau (KStA), Sektion Bezug, ein Bussenantrag gestellt.