2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Mit Verfügung vom 20. April 2018 wurde die Angeklagte auf den 27. Juni 2018 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3- 8. Am 4. Juni 2018 verzichtete die Angeklagte auf eine Teilnahme an der Verhandlung und ermächtigte das Gericht, das Urteil auf Grundlage der Akten zu fällen. -4- Der Präsident zieht in Erwägung: I. 1. Massgebend für die Beurteilung der vorliegenden Anklage ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).