Die letzte Mahnung des Gemeindesteueramtes Q. datiert vom 4. Dezember 2017. Erst nach dieser letzten Mahnung hat die Angeklagte die E-Mail vom 18. Dezember 2017 mit dem Fristerstreckungsgesuch abgeschickt. Die Wegleitung zur Steuererklärung, welche auch dem EasyTax als Hilfestellung hinterlegt ist, hält das Vorgehen bei Fristerstreckungsgesuchen fest (vgl. "Terminprobleme"). Danach werden Fristerstreckungsgesuche bis am 30. Juni 2017 nur beantwortet, wenn sie nicht oder nicht in gewünschtem Umfang bewilligt werden. Keine Antwort bedeutet somit Genehmigung des Fristerstreckungsgesuches.