Die Anklage geht von einem für die Busse relevanten Einkommen der Angeklagten von CHF 30'519.00 aus (aktuellstes rechtskräftig veranlagtes steuerbares Einkommen 2015). Dies wurde der Angeklagten mit Zustellung der Anklageschrift mitgeteilt. Die Angeklagte musste gemäss Anklageschrift innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2011 - 2015) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten bereits ein Mal gebüsst werden (2013). Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 30'519.00 sowie bei der zweiten Widerhandlung CHF 200.00.