1.3. Die Angeklagte wurde mehrfach gemahnt. Trotz rechtsgenüglicher Zustellung der zweiten, eingeschriebenen Mahnung vom 9. August 2017 reichte sie innert der gesetzten Frist keine Steuererklärung ein. 1.4. Die Angeklagte bringt vor, sie sei bereits 88 Jahre alt und zunehmend dement, weshalb ihr Sohn sie vertrete (General-Vollmacht vom 28. November 2016). Mit E-Mail vom 20. Juli 2017 sei versucht worden, mit dem Gemeindesteueramt Q. wegen fehlender Unterlagen eine Lösung zu finden. Daraufhin sei nochmals eine Fristverlängerung bis 15. August 2017 gewährt worden. Es fehle aber nach wie vor eine Rentenbescheinigung aus Ungarn.