2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Mit Verfügung vom 17. Januar 2018 wurden die Angeklagte und deren Vertreter auf den 14. Februar 2018 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3- 8. Die Angeklagte und ihr Vertreter sind nicht zur Verhandlung erschienen (Tel. vom 26. Januar 2018 und vom 12. Februar 2018; Aktennotiz). -4- Der Präsident zieht in Erwägung: I. 1. Massgebend für die Beurteilung der vorliegenden Anklage ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).