5.4. Die Anklage geht von einem für die Busse relevanten Einkommen der Angeklagten von CHF 73'680.00 (rechtskräftiges steuerbares Einkommen 2015) aus. Dies wurde der Angeklagten mit Zustellung der Anklageschrift mitgeteilt. Die Angeklagte musste gemäss Anklageschrift innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2011 bis 2015) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten noch nie gebüsst werden.