"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. -3- 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 9. Mit Verfügung vom 26. März 2018 wurde der Angeklagte auf den 23. Mai 2018 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. 10. Am 2. Mai 2018 wurde dem Angeklagten das Schreiben des Gemeindesteueramtes Q. vom 1. März 2018 zur Kenntnis gebracht. 11. Der Angeklagte ist nicht erschienen. -4-