2. Die Kosten des Gerichtsverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 100.00 sowie der Kanzleigebühr von CHF 120.00 und den Auslagen von CHF 40.00, insgesamt CHF 260.00, werden zu 5/6 der Angeklagten mit CHF 216.70 auferlegt. Der Rest (CHF 43.30) wird auf die Staatskasse genommen. 3. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: - die Angeklagte - das Kantonale Steueramt (2) - das Gemeindesteueramt B. Mitteilung an: - die Gerichtskasse Rechtsmittelbelehrung