1.3.3. Mit Schreiben vom 19. Januar 2016 haben die Angeklagte und ihr Ehemann angekündigt, dass sie keine Steuererklärung mehr ausfüllen und einreichen werden. Dieser Entschluss basiere auf den Ereignissen im Jahr 2013. Auch wenn die Angeklagte dieses Schreiben nicht unterzeichnet hat, scheint die Angeklagte damit einverstanden zu sein, zumal auch sie seit dem Jahr 2014 keine von ihr unterzeichneten Steuererklärungen mehr einreichte. In den Akten des Verfahrens 3-BU.2016.18 in Sachen des Ehemannes findet sich ein zweiseitiger Brief vom 21. Juni 2016.