10. Mit Schreiben vom 23. Mai 2018, dem Spezialverwaltungsgericht im Anschluss an die Verhandlung am 24. Mai 2018 zugegangen, hat die Angeklagte weitere Ausführungen machen lassen. -4- Der Präsident zieht in Erwägung: I. 1. Massgebend für die Beurteilung der vorliegenden Anklage ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).