"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Mit Verfügung vom 26. März 2018 wurde die Angeklagte auf den 23. Mai 2018 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3- 8. Das Spezialverwaltungsgericht hat die Akten des Verfahrens 3-BU.2016.19 in Sachen der Angeklagten beigezogen. 9. Die Angeklagte ist nicht zur Verhandlung erschienen. Sie liess sich von D. (Ehemann) vertreten.