1.3.3. Mit Schreiben vom 19. Januar 2016 haben der Angeklagte und seine Ehefrau angekündigt, dass sie keine Steuererklärung mehr ausfüllen und einreichen werden. Dieser Entschluss basiere auf den Ereignissen im Jahr 2013. Der Angeklagte hat dieses Schreiben unterzeichnet. Den Steuerakten kann entnommen werden, dass der Angeklagte seit der Steuerperiode 2014 konsequent keine Steuererklärungen mehr einreichte. In den Akten des Verfahrens 3-BU.2016.18 in Sachen des Angeklagten findet sich ein zweiseitiger Brief vom 21. Juni 2016. Darin beschreibt der Angeklagte diverse Ereignisse, die ihn veranlasst haben, ab der Steuerperiode 2014 keine Steuererklärung mehr einzureichen.