1.3. 1.3.1. Der Angeklagte wurde mehrfach gemahnt. Trotz Zustellung der zweiten, eingeschriebenen Mahnung vom 18. Oktober 2017 reichte er innert der gesetzten Frist keine Steuererklärung ein. 1.3.2. Der Angeklagte bringt vor, alles was bis jetzt gegen ihn und seine Ehefrau veranlasst worden sei, diene einzig dazu, sie psychisch und finanziell zu ruinieren. Das Gemeindesteueramt Q. hält fest, das Mahnverfahren sei korrekt durchgeführt worden.