1.4.3. Die Angaben und Aussagen des Angeklagten sind glaubhaft. Sie werden in den wesentlichen Teilen durch das Arztzeugnis vom 25. Januar 2018 von Dr. med. D., Fachärztin für Psychiatrie, Psychotherapie & Neurologie FMH, bestätigt. Neben Depressionen wird insbesondere ein 3-wöchiger stationärer Aufenthalt in der Klinik für Schlafmedizin in S. bestätigt, welcher in den mit der letzten Mahnung gesetzten Zeitraum für die Einreichung der Steuererklärung 2016 fällt. Es wird auch festgehalten, dass der Angeklagte selber merke, "dass er nicht mehr in der Lage ist, sich um bestimmte Dinge zeitnah zu kümmern."