13. September 2017 nicht in der Lage war, eine Steuererklärung auszufüllen und einzureichen oder aber wenigstens ein Fristerstreckungsgesuch zu stellen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. 8. Anlässlich der Verhandlung vor dem Präsidenten des Spezialverwaltungsgerichts wurde der Angeklagte befragt. 9. Der Angeklagte hat an der Verhandlung ein Arztzeugnis vom 25. Januar 2018 eingereicht. -4- Der Präsident zieht in Erwägung: I. 1. Massgebend für die Beurteilung der vorliegenden Anklage ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).