Es finden sich in den Akten keine Anhaltspunkte dafür, dass der Ehemann der Angeklagten telefonisch eine Fristverlängerung für die Einreichung der Steuererklärung 2016 beantragt hätte. Vielmehr hält das Regio-Steueramt fest, die Steuererklärung 2016 sei verspätet eingereicht worden. Eine Fristverlängerung sei nie verlangt worden. Es sei im Mailverkehr immer nur um die noch offene Aktenergänzung bezüglich der Steuererklärung 2015 gegangen.