7.3. Mit Verfügung vom 8. März 2018 wurde die Angeklagte neu auf den 23. Mai 2018 vorgeladen. Die Angeklagte wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Verhandlung nicht mehr verschoben werden kann und bei Abwesenheit aufgrund der Akten entschieden werde. 8. Das Spezialverwaltungsgericht hat beim Regio-Steueramt weitere Abklärungen vorgenommen (Aktennotiz vom 11. April 2018). 9. 9.1. Mit Eingabe vom 15. April 2018 ersuchte die Angeklagte erneut um Verschiebung der Verhandlung. 9.2. Mit Schreiben vom 19. April 2018 hat das Spezialverwaltungsgericht die erneute Verschiebung der Verhandlung abgelehnt.