"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. 7.1. Mit Verfügung vom 26. Januar 2018 wurde die Angeklagte auf den 18. April 2018 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3- 7.2. Mit Erklärung vom 5. März 2018 beantragte die Angeklagte die Verschiebung der Verhandlung, da der Ehepartner im Ausland sei.