2. Die Kosten des Gerichtsverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 50.00 sowie der Kanzleigebühr von CHF 130.00 und den Auslagen von CHF 40.00, insgesamt CHF 220.00, werden zu 4/5 dem Angeklagten mit CHF 176.00 auferlegt. Der Rest (CHF 44.00) wird auf die Staatskasse genommen. 3. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: - den Angeklagten - das Kantonale Steueramt (2) - das Regio-Steueramt Q. Mitteilung an: - die Gerichtskasse Rechtsmittelbelehrung