3. 3.1. Der Angeklagte hat zweimal um Verschiebung der Verhandlung ersucht. Den zweiten Antrag hat das Spezialverwaltungsgericht abgelehnt, da bereits eine Verhandlungsverschiebung auf seinen Wunsch stattgefunden hatte und in der neuen Vorladung ausdrücklich darauf hingewiesen worden war, dass eine Verschiebung nicht mehr möglich ist. Der Angeklagte wurde denn auch darauf aufmerksam gemacht, dass bei Abwesenheit gestützt auf die Akten ein Urteil erfolgt. -5-