"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. 7.1. Mit Verfügung vom 26. Januar 2018 wurde der Angeklagte auf den 18. April 2018 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3- 7.2. Mit Erklärung vom 5. März 2018 beantragte der Angeklagte die Verschiebung der Verhandlung, da er im Ausland (Kanada) tätig sei und erst ab 20. Mai 2018 für ca. 10 Tage wieder in der Schweiz sei.