Der Angeklagte musste gemäss Anklageschrift innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2011 bis 2015) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten bereits zwei Mal gebüsst werden (2011, 2012). Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 8'878.00 (gleich wie bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 17'600.00 bzw. bei einem satzbestimmenden Einkommen von CHF 26'400.00) sowie bei der dritten Widerhandlung CHF 100.00. -8-