1.3.6. Die letzte Mahnfrist begann damit am 30. August 2017 zu laufen und endete am 18. September 2017. Der Angeklagte legt selbst dar, er habe die Steuererklärung 2016 am 4. November 2017 ausgefüllt und an das Gemeindesteueramt verschickt. Dieses Datum stimmt mit dem Datum auf dem EasyTax Ausdruck überein. Der Eingangsstempel des Regionalen Steueramtes Q. auf der Steuererklärung 2016 lautet auf den 7. November 2017. Damit ist erstellt, dass der Angeklagte die Steuererklärung 2016 lange nach Ablauf der letzten Mahnfrist einreichte. -7-