Er habe die Steuererklärung am 4. November 2017 erstellt und an das Gemeindesteueramt verschickt. Er habe die Steuererklärung 2016 im Wissen ausgefüllt, dass dies noch getan werden muss und nicht aufgrund einer Mahnung. Am 27. Dezember 2017 habe er den fälligen Steuerbetrag vollständig überwiesen (Schreiben vom 27. Dezember 2017). Das Regionale Steueramt Q. legt dar, das Mahnverfahren sei ordnungsgemäss durchgeführt worden. Die Steuererklärung sei erst am 7. November 2017 beim Regionalen Steueramt Q. eingetroffen, nachdem die Busse am 24. Oktober 2017 ausgesprochen worden sei. -6-