10. Am 1. März 2018 hat das Spezialverwaltungsgericht bei der Einwohnerkontrolle R. weitere Abklärungen vorgenommen (Aktennotiz vom 1. März 2018). 11. Mit Schreiben vom 1. März 2018 hat das Spezialverwaltungsgericht dem Angeklagten mitgeteilt, dass eine allfällige Erhöhung der Busse in Betracht gezogen werden muss. 12. Der Angeklagte ist nicht zur Verhandlung erschienen. -4- Der Präsident zieht in Erwägung: I. 1. Massgebend für die Beurteilung der vorliegenden Anklage ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).