Das Gemeindesteueramt Q. bringt vor, das Mahnverfahren sei ordnungsgemäss durchgeführt worden. 1.3.3. Mit Verfügung vom 19. Februar 2018 wurde der Angeklagte aufgefordert, dem Spezialverwaltungsgericht ein Arztzeugnis einzureichen, aus dem hervorgeht, aus welchen medizinischen Gründen er im Zeitraum vom 30. August 2017 bis 19. September 2017 nicht in der Lage war, eine Steuererklärung einzureichen. Dieser Aufforderung ist der Angeklagte nicht -6-