1.3.2. Der Angeklagte bringt vor, er habe sich beinahe zwei Jahre lang in einem Scheidungskampf befunden. Am 6. November 2017 sei die Scheidung rechtskräftig geworden. Die Scheidung habe ihn an den Rand seiner Existenz gebracht. Er habe versucht, die Trennung und den Verlust seiner Kinder mit Sport und übermässigem Arbeitseinsatz zu überstehen. Das habe dazu geführt, dass er vor 6 Monaten einen Nervenzusammenbruch erlitten habe und bis Ende Oktober 2017 arbeitsunfähig gewesen sei. In den Monaten davor und währenddessen sei er nicht in der Lage gewesen, den an ihn gestellten Anforderungen gerecht zu werden. Rechnungen und sonstige Schreiben seien ungeöffnet im Kübel gelandet.