3.5. Der Angeklagte musste gemäss Anklageschrift innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2011 bis 2015) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten bereits vier Mal gebüsst werden (2011, 2012, 2014, 2015). Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 30'900.00 (gleich wie bei einem Einkommen von CHF 39'993.00) sowie bei der fünften Widerhandlung CHF 2'000.00. Die von der Vorinstanz ausgefällte Busse von CHF 2'000.00 ist nicht zu beanstanden. Gründe für eine Reduktion der Busse sind keine ersichtlich. -8-