1.3. Der Angeklagte wurde mehrfach gemahnt. Trotz rechtsgenüglicher Zustellung der zweiten, eingeschriebenen Mahnung vom 6. September 2017 reichte er innert der gesetzten Frist keine Steuererklärung ein. 1.4. 1.4.1. Der Angeklagte bringt vor, die Busse sei viel zu hoch angesetzt. Das Einkommen könne der beigelegten provisorischen Steuerrechnung entnommen werden.